Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Unite2Link UG

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Unite2Link UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer Zeljko Savkovic, Dieselstraße 12, 85232 Bergkirchen, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftragnehmer“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“, gemeinsam auch „Parteien“).

1.2. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.5. Die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.2. dieser AGB. Der Auftragnehmer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben

1.6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website (nachfolgend „Website“ oder „Vertragssoftware“). Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB (ohne § 650 BGB) Anwendung.

2.2. Sofern zwischen Parteien vereinbart wird, überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ferner einen Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server zum Betrieb einer Website. Der Auftraggeber verwendet den ihm vom Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages vermieteten Speicherplatz zur Veröffentlichung einer Website. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers gem. Ziffer 3.1. dieser AGB. Im Übrigen gilt für das Hosting durch den Auftragnehmer Ziffer 4. dieser AGB.

2.3. Sofern zwischen Parteien vereinbart wird, kann der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Wartung und Pflege der Website nach einem gesondert abzuschließenden Wartungs- und Pflegevertrag übernehmen. Im Rahmen eines Wartungsvertrags schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die technische Aktualisierung der Website und nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

3. Leistungen des Auftragnehmers im Hinblick auf die Erstellung der Website

3.1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf die Erstellung und Einräumung der Nutzungsrechte an der Website gem. Ziffer 2. dieser AGB bestimmen sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

3.2. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts anderes ergibt oder etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Auftragnehmer nicht dazu verpflichtet, die Website in bestimmte Suchmaschinen einzutragen bzw. ihn auf Auffindbarkeit in bestimmten Suchmaschinen hin zu optimieren. Verträge über Suchmaschinenmarketing-Dienstleistungen (z.B. Suchmaschinen-Werbung und/oder Suchmaschinenoptimierung) sind somit nicht Vertragsgegenstand dieses Vertrages und werden gesondert zwischen den Parteien vereinbart und sind gesondert zu vergüten.

3.3. Eine Rechts-, Datenschutz- oder Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die technische Bereitstellung der von ihm angebotenen Leistungen. Eine Gewährleistung aufgrund rechtlicher und/oder datenschutzrechtlicher Mängel ist ausgeschlossen. Die rechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

3.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Schriftform informieren, wenn er Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf seine Leistungserbringung haben können.

4. Hosting und Domainbeschaffung durch den Auftragnehmer und Leistungsänderungen

4.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Systemressourcen gem. der in der Leistungsbeschreibung im Angebot aufgeführten technischen Spezifikationen mit der dort näher beschriebenen Speicherkapazität zur auf einem virtuellen Server zur Nutzung durch den Auftraggeber zur Verfügung.

4.2. Der Auftragnehmer stellt die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet bis zu dem in der Leistungsbeschreibung im Angebot genannten Übergabepunkt (Schnittstelle) her und wird diese aufrecht erhalten, so dass die vom Kunden gespeicherten Inhalte über das Internet abrufbar sind.

4.3. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Auftraggeber bereitgestellten virtuellen Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

4.4. Der Hosting-Dienst des Auftragnehmers wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Auftraggeber deshalb nicht gewährleistet werden. Der Auftragnehmer bemüht sich, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Auftraggebers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Hosting-Dienste führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

4.5. Die Inhalte des für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatzes werden vom Auftragnehmer regelmäßig gesichert. Einzelheiten zu Häufigkeit und Verfahren der Sicherung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.

4.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die für den Auftraggeber auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig mitteilen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer in diesem Fall bis spätestens vier (4) Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt mitzuteilen, ob er seine Inhalte rechtzeitig – das heißt bis spätestens drei (3) Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt – zur Umstellung an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird. Verweigert der Auftraggeber die Anpassung seiner Inhalte oder erklärt er sich hierzu nicht innerhalb vorgenannter Frist gegenüber dem Auftragnehmer, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt kündigen.

4.7. Der Auftragnehmer übernimmt ferner die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die Inhalte abrufbar gemacht werden soll. Hierzu hat der Auftraggeber die von ihm gewünschte(n) Internet-Domain(s) zu benennen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain(s) oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain(s) auf den Auftraggeber. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und unterbreitet ihm bis zu drei Alternativvorschläge, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst nahe kommen. Der Auftraggeber hat sich dann innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist für einen der Alternativvorschläge zu entscheiden. Lässt der Auftraggeber die vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für den Auftraggeber eine Domain auszuwählen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt dem Auftragnehmer nicht. Die Einbindung einer externen Domain, die durch einen weiteren Auftragnehmer verwaltet wird, ist nicht zulässig. Der Auftragnehmer hat die Domain auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu registrieren. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat der Auftragnehmer die Vermögensinteressen des Auftraggebers selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Auftraggebers einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.

4.8. Der Auftragnehmer behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
  • wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist.

Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

5. Personal und Subunternehmer

5.1. Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen dem Auftraggeber namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz einer bestimmten Person besteht nicht. Der Auftragnehmer wird sich jedoch vorbehaltlich eines rechtzeitig vorangekündigten Austauschs um einen kontinuierlichen Einsatz der genannten Personen bemühen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist der Auftragnehmer insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Auftraggebers allein weisungsbefugt. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer bzw. Unterauftragnehmer einzuschalten.

5.3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber spätestens vier Wochen vor der Einbindung eines neuen Unterauftragnehmers für die Erbringung seiner Hosting-Leistungen via E-Mail informieren. Der Auftraggeber kann der Einbindung des Unterauftragnehmers binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber der Einbindung und finden die Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung, kann der Auftraggeber den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Einbindung des Unterauftragnehmers kündigen.

5.4. Der Auftragnehmer wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AGB stehen.

6. Vertragsschluss und Vertragssprache

6.1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.2. Die Beauftragung der vom Auftraggeber zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist anzunehmen.

6.3. Die Annahme erfolgt entweder,

  • indem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber maßgeblich ist, oder
  • indem der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Abgabe dessen Beauftragung zur Zahlung auffordert, oder
  • indem der Auftragnehmer mit der Ausführung der beauftragen Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers beginnt und dieses dem Auftraggeber anzeigt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggeber zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Auftragnehmer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

6.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

6.5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.

7. Leistungsänderungen im Hinblick auf das Erstellen der Website

7.1. Der Auftraggeber kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Auftragnehmer umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft das Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Auftraggeber unentgeltlich.

7.2. Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.

7.3. Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

8. Pflichten des Auftraggebers im Hinblick auf das Erstellen einer Website

8.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer spätestens zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt eigenverantwortlich und unentgeltlich die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte und Daten sowie einen gegebenenfalls erforderlichen Zugang zu seinen IT-Systemen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Website verfolgten Zweck zu erreichen.

8.2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten und Daten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Photographien, Grafiken und Tabellen.

8.3. Die in Ziffer 8.1. und Ziffer 8.2. umschriebenen Daten werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

9. Pflichten des Auftraggebers im Hinblick auf das Hosting

9.1. Die vom Auftraggeber auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte abzulegen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Dritte in ihren Rechten verletzen. Der Auftraggeber trägt ferner dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden.

9.3. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Auftragnehmer gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund vom Auftraggeber auf dem Server abgelegter Inhalte geltend machen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in angemessener Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9.4. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer aufgrund der auf dem Server abgelegten Inhalte ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Auftraggebers die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

9.5. Gefährden oder beeinträchtigen vom Auftraggeber installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

9.6. Für den Zugriff auf den für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatz erhält der Auftraggeber eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Auftraggeber darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz zuzugreifen.

10. Abnahme der Website

10.1. Nach vollständiger Übergabe und Installation der vom Auftragnehmer fertig gestellten Software bzw. Vertragssoftware wird eine Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Website enthaltenden Software bzw. Vertragssoftware. Die Testphase ermöglicht dem Auftraggeber eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Software bzw. Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen im Angebot des Auftragnehmers und eine Überprüfung auf etwaige sonstige Mängel hin.

10.2. Der Auftraggeber wird während der Testphase auftretende Fehler der Vertragssoftware dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) anzeigen. Der Auftragnehmer steht dem Auftraggeber auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Software bzw. Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben.

10.3. Sollten noch während der Testphase Fehler der Software bzw. Vertragssoftware auftreten und zeigt der Auftraggeber diese Fehler dem Auftragnehmer in Text- oder Schriftform (per Brief oder E-Mail) an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist.

10.4. Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes keine wesentlichen Fehler auf oder werden dem Auftragnehmer keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, insbesondere bei gleichzeitigem Zugriff von mindestens 100 Nutzern auf die fertig gestellte Website keine wesentlichen Fehler auf oder werden dem Auftragnehmer keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Auftraggeber eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die fertig gestellte Software bzw. Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand fertiggestellt worden ist (Abnahme). Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer etc.

11. Nutzungsrechte Website und Namensnennung

11.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten Sublizenzen zur Verwendung der Vertragssoftware jedweden Umfangs einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Vertragssoftware ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der vom Auftragnehmer geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).

11.2. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer im Impressum der Website als Urheber der Website nennen.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1. Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand vergütet und im Angebot des Auftragnehmers angegeben. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.2. Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber eine Anzahlung im Hinblick auf die Erstellung der Website. Die Höhe der Anzahlung wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus der Rechnung des Auftragnehmers. Die Anzahlung ist sofort ohne Abzug, beginnend mit dem Tag nach Abschluss des Vertrags, zur Zahlung fällig.

12.3. Die Restsumme der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme der Website gem. Ziffer 10. zur Zahlung fällig.

12.4. Mit vollständiger Zahlung ist auch die Einräumung der Rechte an der Vertragssoftware gemäß Ziffer 11. dieser AGB vollständig abgegolten.

12.5. Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten für die Hosting-Leistungen des Auftragnehmers werden gesondert zwischen den Parteien vereinbart und im Angebot des Auftragnehmers angegeben.

12.6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.

12.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Auftragnehmers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

12.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer erforderlich.

12.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

13. Haftung für Mängel an der Website oder Software

13.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Vertragssoftware vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.

13.2. Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Programmstandes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen.

13.3. Die Haftung für Mängel beträgt zwölf (12) Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme gem. Ziffer 10. dieser AGB.

14. Haftung für Schäden

14.1. Hinsichtlich der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

14.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

14.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

15. Rechte Dritter

15.1. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diese AGB eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit der Auftragnehmer für die Erstellung der Vertragssoftware von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert der Auftragnehmer zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in Ziffer 11. genannten Rechte an der Basistechnologie und der von dem Auftragnehmer im Übrigen für die Erstellung der Vertragssoftware benutzten Software berechtigt zu sein.

15.2. Für den Fall, dass ein Dritter dem Auftraggeber gegenüber Rechte behauptet, die den Auftraggeber in der vertragsgemäßen Nutzung der Vertragssoftware behindern, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und dem Auftraggeber jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

16. Vertragslaufzeit und Kündigung Website-Erstellung

16.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit der Abnahme der Website gem. Ziffer 10., ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

16.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

16.3. Kündigt eine der Vertragsparteien diesen Vertrag außerordentlich nach Ziffer 16.2., so entfällt jegliche Zahlungspflicht des Auftraggebers an den Auftragnehmer; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist zur Rückzahlung der bereits durch den Auftraggeber gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.

16.4. Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Hosting

17.1. Der Vertrag wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monate (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 12 Monate und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

17.2. Im Übrigen gelten die Ziffern 16.2. bis 16.4. entsprechend.

17.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die auf dem für den Auftraggeber bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

18. Geheimhaltung

18.1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.

18.2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

18.3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

18.4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 18.2. gilt nicht für Informationen,

  • die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
  • die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Agentur bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  • die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  • die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  • die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
  • die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungs-pflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

18.5. Werden dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

19. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Laufzeit des Vertrags nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Auftragnehmer die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.

20. Änderungsvorbehalt der AGB

20.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

20.2. Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit der Auftragnehmer damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit der Auftragnehmer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber.

20.3. Das Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Auftraggeber, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

21.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 04.07.2024

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